Studienbeihilfe

Der Evangelische Oberkirchenrat führt eine Liste der badischen Theologiestudierenden. Er fördert dadurch eine kontinuierliche Verbindung zwischen der Landeskirche und den Studierenden und stellt sicher, dass die Studierenden der Evangelischen Landeskirche in Baden alle wichtigen Informationen über die Entwicklung des kirchlichen Lebens, aber auch Rat und Studienbeihilfe erhalten (OThP § 4 Abs. 2).
Entsprechend dieser Bestimmung können Theologiestudierende, die auf der Liste der badischen Theologiestudierenden eingetragen sind und im Studiengang magister theologiae / Kirchliches Examen immatrikuliert sind, während Ihres Studiums folgende Unterstützungsleistungen und Studienbeihilfen erhalten:


Büchergeld

Büchergeld kann in zwei Raten beantragt werden:

  • Eine 1. Rate von 200,– Euro unmittelbar nach Abschluss des Biblicums im Grundstudium
  • Eine 2. Rate von 250,– Euro im Semester nach der Zwischenprüfung im Zusammenhang mit der dann vorgeschriebenen Studienberatung

Die Anträge sind jeweils spätestens in dem Semester zu stellen, das dem Abschluss des Biblicums bzw. der Zwischenprüfung folgt. Dazu ist das beigefügte Formular „Antrag auf Büchergeld“ zu verwenden. Außerdem sind beglaubigte Kopien der entsprechenden Zeugnisse und eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.


Gemeindepraktikum

  • Als finanzielle Unterstützung beim Gemeindepraktikum kann nach Beendigung des Praktikums eine Studienbeihilfe für die Kosten der Unterkunft und für sonstige Lebenshaltungskosten beantragt werden. Im Einzelnen gelten dabei folgende Regelungen: Wenn Studierende während des Praktikums im Pfarrhaus wohnen und verpflegt wer-den, geht eine Unterstützungsleistung in Höhe von 250 € an die Pfarrerin / den Pfarrer, die / der das Praktikum begleitet.
  • Wenn Studierende während des Praktikums im Pfarrhaus wohnen, sich aber selbst verpflegen, geht eine Unterstützungsleistung in Höhe von 125 € an die Pfarrerin / den Pfarrer, die / der das Praktikum begleitet und in Höhe von 125 € an die Studierende / den Studierenden.
  • Wenn Studierende eine Unterkunft finanzieren und sich selbst versorgen müssen, geht eine Unterstützungsleistung in Höhe von 250 € an die Studierenden.
  • Fahrtkosten vom Studienort / Heimatort an den Praktikumsort und zurück können einmalig zusätzlich beantragt werden. Zur Beantragung ist das Formblatt „Antrag auf Unterstützungsleistungen im Gemeindepraktikum“ vorzulegen.

Über Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit den Lebensweltpraktika entscheidet der Evangelische Oberkirchenrat.

Angefallene Kosten sind jeweils im Jahr des Praktikums abzurechnen. Dazu ist das beigefügte Formular „Antrag auf Unterstützungsleistungen im Gemeindepraktikum“ zu verwenden. Später eingereichte Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.


Studiensemester im Ausland

Ein Studiensemester im Ausland wird mit bis zu EUR 700,- unterstützt. Die Beantragung geschieht formlos unter Beifügung entsprechender Immatrikulationsnachweise.


Studienreisen und Exkursionen

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel können auf Antrag Zuschüsse in Höhe von 50% der Fahrtkosten gewährt werden, höchstens jedoch EUR 100,- bei Studienreisen bzw. Exkursionen und EUR 50,- bei Tagungen im Inland. Bei Studienreisen, Exkursionen und Tagungen im Ausland verdoppeln sich diese Sätze.
Die Beantragung geschieht formlos unter Beifügung entsprechender Nachweise.


Studiendarlehen

Studierende in der Examensphase können bei der Landeskirche ein Studiendarlehen in Höhe von EUR 2.500,- beantragen, das nach Beendigung des Studiums mit einer monatlichen Rate von EUR 60,- zurückgezahlt wird.


Hinweise

Studierende in einem von der Evangelischen Landeskirche in Baden anerkannten nicht konsekutiven Master-/Magisterstudiengang in Evangelischer Theologie, die auf der Liste der badischen Theologiestudierenden eingetragen sind, können auf Antrag Studienbeihilfe entsprechend der Abschnitte 1-4 erhalten.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Erhalt des Büchergeldes oder einer Beihilfe. Die Gewährung der Leistungen steht stets unter dem Vorbehalt, dass entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind.

Anträge sind zu richten an:
Evangelischer Oberkirchenrat
Abteilung Theologische Ausbildung und Prüfungsamt
Postfach 2269
76010 Karlsruhe


Dokumente


Stand: Januar 2016

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